Antragsformular

Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde bietet verschiedene Arten der Mitgliedschaft:

ordentliche Mitglieder, ordentliche Mitglieder in Ausbildung, außerordentliche und fördernde  Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.

Ordentliche Mitglieder/Ordentliche Mitglieder in Ausbildung
Ordentliches Mitglied bzw. ordentliches Mitglied in Ausbildung kann ein/e Ärzt/in (in Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde) auf Grund einer schriftlichen Beitrittserklärung mit einem Mitgliedsantrag werden. Die Aufnahme neuer ordentlicher Mitglieder aus dem In- und Ausland erfolgt durch Beschluss des Präsidiums und wird dem neuen Mitglied mit einer offiziellen Mitgliedsbestätigung und einem Newsletter (per Email) mitgeteilt.

Außerordentliche Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder können an den Zielen des Vereines interessierte Personen werden, wenn sie eine schriftliche Beitrittserklärung mit einem Mitgliedsantrag abgeben (siehe oben).

Fördernde Mitglieder
Förderndes Mitglied können alle physischen Personen, Personengemeinschaften und juristische Personen werden, denen die Pflege der Kinder- und Jugendheilkunde am Herzen liegt und die sich verpflichten, mindestens den zehnfachen Jahresbeitrag eines ordentlichen Mitgliedes zu bezahlen. Sie werden förderndes Mitglied durch Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung mit einem Mitgliedsantrag (siehe oben).

Ehrenmitglieder
Personen von hervorragender wissenschaftlicher Bedeutung und solche Personen, welche sich um die Vereinszwecke hervorragend verdient gemacht haben, können aufgrund eines Vorschlages zweier ordentlicher Mitglieder und über Antrag des Präsidiums von der Vollversammlung zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Sie erhalten eine Ehrenurkunde. Eine ordentliche Mitgliedschaft erlischt durch die Wahl zum Ehrenmitglied nicht. Ehrenmitglieder, auch wenn sie ordentliche Mitglieder sind, sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.

Rechte der Mitglieder
Sämtliche Mitglieder haben das Recht, an den wissenschaftlichen Sitzungen der ÖGKJ teilzunehmen, Ärzte als Gäste bei den wissenschaftlichen Sitzungen einzuführen und an der Vollversammlung teilzunehmen.

Vorteile der Mitgliedschaft

Mitgliedsbeiträge

ACHTUNG: Der jährliche ÖGKJ - Mitgliedsbeitrag setzt sich aus dem Abo-Beitrag für die "Monatsschrift Kinderheilkunde" (Pflichtabonnement zu vergünstigten Konditionen) und dem Beitrag für die Gesellschaft zusammen. Studenten, Pensionisten, Ehrenmitglieder, Außerordentliche Mitglieder und Fördernde Mitglieder können das Abo optional ab- oder dazu bestellen. Die Zahlungsaufforderung für den Mitgliedsbeitrag wird einmal im Jahr von der Geschäftsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Standesführung versandt.

Mitgliedschaft  Beitrag /Jahr Abo-Beitrag für "Monatsschrift Kinderheilkunde" /Jahr GESAMT/Jahr
Ordentliche Mitglieder €   90,- €   70,- (Pflichtabonnement) €   160,-
Mitglieder in Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde €   75,- €   70,- (Pflichtabonnement) €   145,-
Karenzermäßigung €   55,- €   70,- (Pflichtabonnement) €   125,- 
Student/in €   50,- €   70,- (optional) €   120,- 
Pensionisten €   50,- €   70,- (optional) €   120,-  
Pensionisten ab 80 Jahre €   0,- €   70,- (optional) €   70,-  
Ehrenmitglieder €   0,- €   70,- (optional) €   70,- 
Außerordentliche Mitglieder €   90,- €   70,- (optional) €   160,-
Fördernde Mitglieder € 950,- €   70,- (optional) €   1020,-  

Ausnahmen (siehe ÖGKJ Statuten):

§16 Mitgliedsbeiträge:
*Ausnahme „außerordentliche Mitgliedschaft ohne Kosten“: Personen, deren Aktivität sich innerhalb der ÖGKJ auf die Mitarbeit in einer bestimmten AG beschränkt (= Nicht-Mediziner, d.s. z.B. Historiker, Biochemiker).
** Ausnahme (Moki Bezug): 1) Ehepaare mit andernfalls Doppelbezug der MOKI; 2) Mitglieder der DGKJ mit dortigem Bezug der MOKI; 3) nicht pädiatrisch tätige Ärzte (z.B. Internisten) und Pensionisten auf speziellen Wunsch und Ansuchen.

Um sich bei der ÖGKJ anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Klicken Sie auf das PDF-Formular: Antrag auf Mitgliedschaft ÖGKJ
  2. Speichern Sie das PDF-Formular auf Ihrem Computer ab und füllen Sie dieses dann aus. Bitte das Anmeldeformular nicht direkt im Browser ausfüllen!
  3. Schicken Sie ein E-Mail an die Geschäftsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Standesführung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., und hängen Sie Ihr abgespeichertes und ausgefülltes Anmeldeformular als Attachment an.

    oder

    Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und senden Sie dieses Formular an die Postadresse:

Geschäftsstelle der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, ÖGKJ
c/o studio12 GmbH
Kaiser Josef Straße 9, 6020 Innsbruck, Austria
T: +43/512/890438, F: +43-(0)512-890438-15
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
I: http://www.paediatrie.at
FN 386202; LG Innsbruck; ATU: 67466789

Stornierung der Mitgliedschaft: Eine Kündigung muss schriftlich (per Mail, Fax oder Brief), bis spätestens zum 30. November des vorrausgehenden Kalenderjahres, bei der ÖGKJ eingehen. Andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. Eine aliquote Abrechnung ist nicht möglich!

Stand 01.03.2024