Unser Bestreben, die klinische Versorgung unserer Patient:innen nach aktuellem Standard zu gewährleisten, bedingt ein andauerndes Fortbilden. Dies kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen, und beinhaltet etwa die Teilnahme an einer ÖGKJ-Jahrestagung oder einem internationalen, außereuropäischen Kongress bis hin zu kurzzeitigen „Visiting“-Aufenthalten an renommierten bzw. hochspezialisierten pädiatrischen Abteilungen im In- wie Ausland.
Um insbesondere bei jungen Kolleg:innen zu verhindern, dass die teilweise hohen Kosten, die häufig privat übernommen werden müssen, von lehrreichen Fortbildungen und extramuralen Aufenthalten abhalten, haben wir uns 2019 als ÖGKJ entschieden, hier zu unterstützen.
Das Ergebnis bestand in der Schaffung des Fortbildungsförderpools (FFP) mit dem Gedanken, viele Partner:innen aus der Industrie für einheitliche Unterstützungen zu gewinnen, um den Antragstellenden bei obigen und ähnlichen Begebenheiten eine gewisse finanzielle Förderung zu ermöglichen.
Wir dürfen uns an dieser Stelle nochmals bei den unten für das jeweilige Jahr der Unterstützung aufgelisteten Unternehmen bedanken!
- Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Förderung aus dem FFP?
- Mindestens zwei Jahre ÖGKJ-Mitgliedschaft
- Ausreichende Begründung für die Vergabe im FFP-Antrag
- Die Förderung ist (bis auf Ausnahmefälle) auf € 600,- alle zwei Jahre pro Antragstellende:n begrenzt
- Befürwortung durch die jeweiligen Abteilungsleiter:innen mit Bestätigung der Unmöglichkeit einer abteilungsinternen suffizienten Kostendeckung
- Die Beantragung um Unterstützung aus dem FFP hat ausnahmslos vor Antritt des jeweiligen Aufenthaltes bzw. der jeweiligen Fortbildung zu geschehen.
- Nach Zuerkennung und erfolgter Fortbildungsteilnahme bzw. erfolgtem Aufenthalt Übermittelung der FFP-Abrechnung inkl. Teilnahme- bzw. Aufenthaltsbestätigung spätestens einen Monat nach Rückkehr
- Unterstützungen bei der Facharztprüfungsgebühr sind nicht vorgesehen.
- Die Reisekostenunterstützung beinhaltet kein Kilometergeld. Bei Fahrten mit dem PKW wird maximal der Gegenwert eines Standardzugtickets (2. Klasse) ausbezahlt. Flugreisen werden erst bei Entfernungen von über 500km pro Strecke vergütet.
- Eventuell wird von den Antragsstellenden ein kurzer Bericht über etwaige Auslandsaufenthalte oder die Teilnahme an internationalen Fortbildungen vor Auszahlung der Unterstützung verlangt.
Der Antrag auf Unterstützung aus dem FFP ist an Miriam Lechner, BSc zu schicken.
Fortbildungsförderpool-Abrechnung
Wir danken unseren Sponsoren 2024!
Stand 01.12.2024
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