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Information

Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) fördert Projekte, welche dem Imagegewinn und der Weiterentwicklung der österreichischen Pädiatrie dienlich sind. Der auszuschüttende Förderbetrag wird halbjährlich festgelegt:

·       Einreichzeitraum 1 (01.01.-30.06.): Festlegung des auszuschüttenden Förderbeitrags in der Präsidiumssitzung im Rahmen der Jahrestagung (in der Regel im September oder Oktober) des Vorjahres.

·       Einreichzeitraum 2 (01.07.-31.12.): Festlegung des auszuschüttenden Förderbeitrags in der Präsidiumssitzung im Rahmen 2. Präsidiumssitzung (in der Regel im März auf der Gersbergalm) des aktuellen Jahres.

Der Förderbetrag für die Projektförderung einzelner Projekte wird mit max. € 10.000,- festgelegt. Es ist besonders darauf zu achten, dass geförderte Projekte die Interessen der ÖGKJ-Mitglieder berücksichtigen. Die zur Verfügung gestellten Mittel sollen zudem zu etwa gleichen Teilen für die niedergelassene bzw. stationäre Pädiatrie zur Verfügung gestellt werden.

Eine Förderung von Einzelprojekten bis € 50.000,- ist in Abhängigkeit vom ÖGKJ-Gesamtbudget ggf. auch möglich.

Anträge können von allen Personen gestellt werden, die seit mindestens 2 Jahren durchgehend ÖGKJ-Mitglied sind.

Ablauf der Begutachtung

·       Spätestens mit Ende des Einreichzeitraums werden die Projektanträge an die Gutachter geschickt.

·       Alle Anträge werden durch zwei bis vier neutrale Gutachter:innen beurteilt. Die Auswahl der Gutachter:innen obliegt der Präsidentin und dem ersten Sekretär (Anträge bis € 10.000,-) bzw. dem Präsidium (Anträge bis € 50.000,-).

·       Die eingereichten Projekte sind nach ihrer Priorität auf Basis der eingeholten Gutachten zu reihen.

·       Die Reihung und anschließende Entscheidung zur Förderung findet

o   für die Projekte des Einreichzeitraums 1 (01.01.-30.06.) auf der Präsidiumssitzung im Rahmen der Jahrestagung (in der Regel im September oder Oktober) des aktuellen Jahres statt bzw.

o   für die Projekte des Einreichzeitraums 2 (01.07.-31.12.) auf der 2. Präsidiumssitzung (in der Regel im März auf der Gersbergalm) des Folgejahres statt.

·       Sollten Projekte auf Basis der Reihung eine Förderung erhalten, aber das Präsidiums eine Förderung unter anderem aus fachlich-qualitativen Gründen nicht für empfohlen halten, kann eine solche Förderung unterbleiben. Entsprechend muss die halbjährliche Fördersumme nicht ausgeschöpft werden.

·       Bei den nicht geförderten Projekten wird den Antragstellern eine entsprechende Absage rückgemeldet. Den Antragstellern steht eine Neueinreichung desselben Projektes jedoch grundsätzlich frei.

·       Das Präsidium hat dem Vorstand und der Vollversammlung im Rahmen der jährlichen Jahrestagung über die geförderten Projekte zu berichten und seine Entscheidungen zu begründen.


ÖGKJ Projektförderung: Antragsformular bis € 10.000,-

ÖGKJ Projektförderung: Antragsformular bis € 50.000,-

 

Die Antragsformulare sind beim ersten Sekretär als Word-Dokument einzureichen.

Stand 26.05.2025

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Kontakt

Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ)

c/o studio12 gmbh
Kaiser Josef Straße 9
6020 Innsbruck
Tel: +43/512/890438
Fax: +43/512/890438/-15
eMail: oegkj@studio12.co.at

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